Sbg NSchG 1999: § 24 (Schutz von Lebensräumen)
§ 51 Abs 3 Z 3 (Bewilligung unter Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen, falls die Maßnahme nicht wesentlich den grundsätzlichen Zielsetzungen eines Schutzgebietes oder des Lebensraumschutzes widerspricht; Befestigung eines Bringungsweges im Bereich einer Sumpffläche von 200 m2)