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VwGH 7. 7. 2005, 2004/07/0103 (LANDWIRTSCHAFT)

JudikaturLANDWIRTSCHAFTZfV 2006/1228ZfV 2006, 701 Heft 5 v. 2.11.2006

Sbg TierzuchtG: § 8 Abs 4 (Verweigerung der Anerkennung, wenn eine der Voraussetzungen des Abs 1 nicht erfüllt ist oder wenn die Erhaltung einer Rasse oder das Zuchtprogramm einer anerkannten Zuchtorganisation gefährdet werden würde; Bestehen einer im selben sachlichen und räumlichen Bereich tätigen anerkannten Tierzuchtorganisation berechtigt nicht zur Verweigerung einer Neuanerkennung)

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