PflanzenschutzmittelG 1997: § 11 (Pflanzenschutzmittelzulassung; Inverkehrbringen eines bereits im Inland zugelassenen identen oder eines in einem anderen EWR-Staat zugelassenen Pflanzenschutzmittel; vereinfachte Zulassung; Pflanzenschutzmittel bedürfen - unabhängig ob sie in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassen sind - gemäß Art 3 Abs 1 der RL 91/414/EWG auch einer Zulassung in Österreich)