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VwGH 14. 9. 2004, 2001/10/0091 (KULTUSWESEN)

JudikaturKULTUSWESENZfV 2006/1226ZfV 2006, 700 Heft 5 v. 2.11.2006

BekenntnisgemeinschaftenG: § 11 Abs 1 Z 1 (zusätzliche Voraussetzungen für eine Anerkennung nach dem AnerkennungsG; Bestand als Religionsgemeinschaft durch mindestens 20 Jahre, davon mindestens 10 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit; „Jehovas Zeugen“)

VwGH 14.09.2004, 2001/10/0091

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