GGBG: § 3 Z 2 (Absender ist der Absender gemäß Beförderungsvertrag)
§ 7 Abs 4 (Auftraggeber muss dem beauftragten Absender alle zu dessen Pflichterfüllung erforderlichen Unterlagen übergeben und Anweisungen geben)
VStG: § 9 Abs 1 (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, Vertreter juristischer Personen, mehrere Vorstandsmitglieder, bloß interne Aufgabenaufteilung irrelevant)