KFG: § 49 Abs 6 (Anbringen von weiteren Kennzeichentafeln am Anhänger)
VwGH 27.05.2004, 2002/03/0268
Da die selbst angefertigte Kennzeichentafel nicht auf dem Anhänger selbst, sondern auf dem mit dem Anhänger beförderten Hubstapler angebracht war, konnte § 49 Abs 6 KFG 1967 nicht angewendet werden (VwGH 18. 11. 2003, 2001/03/0322). Aufhebung.