ApKG: § 18 Abs 1 Z 1 (Disziplinarvergehen, Verletzung des Standesansehens)
§ 22 Abs 1 (Verfahren, statische Verweisung auf Bestimmungen der Dienstpragmatik; Bindung an strafgerichtliche Verurteilung hinsichtlich der Tat; Wertung des „disziplinären Überhanges“ im Hinblick auf die „Berufssitte der Apotheker“)