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VwGH 27. 1. 2004, 2000/10/0062 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2006/1103ZfV 2006, 652 Heft 5 v. 2.11.2006

Notariatsordnung: § 134 Abs 2 Z 9 (Ausstellung von Rückstandsausweisen zur Eintreibung von Beiträgen zum Solidaritätsfonds; Bekämpfbarkeit)

§ 140a Abs 2 Z 4 idF BGBl 1999/72 (Beitragseintreibung durch Notariatskammern der Länder; keine Zuständigkeit der Österreichischen Notariatskammer)

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