vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 28. 4. 2005, 2004/07/0196 (VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG)

JudikaturVERWALTUNGSVOLLSTRECKUNGZfV 2006/963ZfV 2006, 545 Heft 4 v. 6.9.2006

VVG: § 5 Abs 1 (Die Verpflichtung zu einer Duldung oder Unterlassung oder zu einer Handlung, die sich wegen ihrer eigentümlichen Beschaffenheit nicht durch einen Dritten bewerkstelligen lässt, wird dadurch vollstreckt, dass der Verpflichtete von der Vollstreckungsbehörde durch Geldstrafen oder durch Haft zur Erfüllung seiner Pflicht angehalten wird; hier: verhängte Zwangsstrafe wegen Nichterfüllung einer Auflage im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid geht auf den Gesamtrechtsnachfolger über)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!