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VwGH 21. 4. 2005, 2005/20/0080 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/962ZfV 2006, 545 Heft 4 v. 6.9.2006

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unter anderem Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; nicht sprach- und rechtskundiger Asylwerber, Hinweispflicht gegenüber Flüchtlingsberatern, kein übertriebener Sorgfaltsmaßstab)

VwGH 21.04.2005, 2005/20/0080

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