FSG: § 34 Abs 1 Z 2 (sachverständige Ärzte zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern um eine Lenkberechtigung; besondere Eignung für die Begutachtung)
§ 34 Abs 2 (Sachverständige; vertrauenswürdige Personen)
KFG: § 128 Abs 2 (Enthebung von Sachverständigen; Verlust der besonderen Eignung, vom Verlust der Vertrauenswürdigkeit zu trennen; Widerruf der Bestellung wegen verlorener Vertrauenswürdigkeit, nicht zulässig)