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VwGH 24. 5. 2005, 2004/11/0013 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2006/845ZfV 2006, 499 Heft 4 v. 6.9.2006

FSG: § 24 Abs 1 (Entziehung der Lenkberechtigung; mangelnde Verkehrszuverlässigkeit)

§ 25 Abs 1 (Dauer der Entziehung; hier: 11 Jahre Wohlverhalten)

§ 26 Abs 2 (Sonderfälle der Entziehung; Wird beim Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges erstmalig eine Übertretung gem § 99 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 begangen, so ist die Lenkberechtigung für die Dauer von mindestens vier Monaten zu entziehen)

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