vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 5. 2005, 2005/04/0076 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2006/829ZfV 2006, 493 Heft 4 v. 6.9.2006

GewO 1994: § 340 Abs 3 (Anmeldungsverfahren; Untersagung; Vorliegen eines Gewerbeausschlussgrundes; Berücksichtigung eines gleichzeitig eingebrachten Nachsichtsansuchens, keine)

VwGH 18.05.2005, 2005/04/0076

Liegt zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung ein Gewerbeausschlussgrund nicht aber ein B, mit dem hievon Nachsicht erteilt wird, vor, so hat die Beh schon aus diesem Grund mit einer Untersagung gem § 340 Abs 3 GewO 1994 vorzugehen. Ob gleichzeitig oder im Verlaufe eines Anmeldungsverfahrens ein Ansuchen um Nachsicht gem § 26 GewO 1994 gestellt wurde, ist nicht entscheidend (vgl hiezu auch Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO 1994 (2003), 1114, Rz 26 zu § 340 GewO 1994).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!