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VfGH 15. 10. 2005, B 844/05 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/1035ZfV 2006, 587 Heft 4 v. 6.9.2006

B-VG: Art 139 Abs 6 zweiter Satz (Verordnungsprüfung, Anlassfall, keiner bei Stellung des Antrages auf Einleitung des Verwaltungsverfahrens erst nach Bekanntmachung des Prüfungsbeschlusses)

Art 140 Abs 7 zweiter Satz (Gesetzesprüfung, Anlassfall, keiner bei Stellung des Antrages auf Einleitung des Verwaltungsverfahrens erst nach Bekanntmachung des Prüfungsbeschlusses)

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