WRG 1959 idF BGBl I 2001/109: § 33g Abs 1 (bestehende Kleinanlagen und Indirekteinleiter; Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund (Versickerung) ist nach Maßgabe einer bestehenden sonstigen Bewilligung von der Bewilligungspflicht nach § 32 unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen; eine der Voraussetzungen: ordnungsgemäßer Betrieb; es darf dem Betrieb auch kein rechtliches Hindernis entgegen stehen)