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VwGH 31. 3. 2005, 2004/07/0016 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/728ZfV 2006, 419 Heft 3 v. 5.7.2006

WRG 1959: § 105 Abs 1 lit m (im öffentlichen Interesse kann ein Antrag auf Bewilligung eines Vorhabens insbesondere dann als unzulässig angesehen werden, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer zu besorgen ist; Begriff „ökologische Funktionsfähigkeit“; für Beeinträchtigung ist konkrete Auflistung der Auswirkungen erforderlich)

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