WaffG 1996: § 12 Abs 1 idF BGBl I 2000/142 (Waffenverbot; aufgrund bestimmter Tatsachen gerechtfertigte Gefährdungsprognose durch missbräuchliche Verwendung von Waffen; strenger Prüfungsmaßstab; bei gegebenem „waffenrechtlichen Bezug“ des Verhaltens kein ärztliches Gutachten zur Beurteilung des psychotischen Zustandsbildes erforderlich)
VwGH 31.3.2005, 2005/03/0032