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VwGH 31. 3. 2005, 2002/07/0151 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/727ZfV 2006, 419 Heft 3 v. 5.7.2006

WRG 1959 idF BGBl I 2001/109: § 33g Abs 1 (bestehende Kleinanlagen und Indirekteinleiter; Einleitung von kommunalem (häuslichem) Abwasser aus Abwasserreinigungsanlagen in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund (Versickerung) ist nach Maßgabe einer bestehenden sonstigen Bewilligung von der Bewilligungspflicht nach § 32 unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen; eine der Voraussetzungen: ordnungsgemäßer Betrieb; es darf dem Betrieb auch kein rechtliches Hindernis entgegen stehen)

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