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VwGH 31. 3. 2005, 2005/07/0020 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/725ZfV 2006, 418 Heft 3 v. 5.7.2006

AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verhinderung durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, Frist einzuhalten; auch psychologische Vorgänge werden als Ereignis gewertet; erforderliche zumutbare Aufmerksamkeit; hier: besondere Stimmung während Weihnachtsfeiertagen)

VwGH 31.3.2005, 2005/07/0020

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