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VwGH 18. 1. 2005, 2005/05/0002 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/724ZfV 2006, 418 Heft 3 v. 5.7.2006

AVG: § 68 Abs 1 (rechtskräftig entschiedene Sache; verwaltungspolizeilicher Auftrag, Änderung des Sachverhalts; allenfalls Unzulässigkeit der Vollstreckung, kein Grund für Aufhebung des Bescheides)

VVG: § 10 Abs 2 Z 1 (Vollstreckungsverfügung, Berufung, Gründe; wesentliche Änderung des Sachverhalts)

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