Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Rückwirkung auf den Anlassfall; Entscheidung im Anlassfall aufgrund der bereinigten Rechtslage; Unzulässigkeit einer Bescheidbeschwerde infolge der Anlassfallwirkung der Gesetzesaufhebung; Zurückweisung der Beschwerde mit Kostenzuspruch an den Beschwerdeführer)