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VfGH 24. 6. 2005, B 1388/03 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/286ZfV 2006, 157 Heft 1 v. 1.3.2006

Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Anlassfall und dem Anlassfall gleich zu haltende Fälle; Präjudizialität; Anwendung einer novellierten Fassung der geprüften Norm, obwohl die in Prüfung gezogene Fassung anwendbar wäre; Anlassfall gleichzuhalten)

VfGH 24.06.2005, B 1388/03

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