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VfGH 16. 12. 2004, B 1321/01 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2006/284ZfV 2006, 157 Heft 1 v. 1.3.2006

Art 139 Abs 6 (Verordnungsprüfung, Aufhebung, Wirkung; Nichtanwendung im Anlassfall; Aufhebung einer Widmung; Aufhebung des die Baubewilligung versagenden Bescheids, weil es nicht ausgeschlossen, dass die Anwendung nachteilig für die Bf; keine konkrete Prüfung, wie der Bescheid aufgrund der bereinigten Rechtslage ergehen hätte müssen beziehungsweise ob an Hand der bereinigten Rechtslage der Bescheid als rechtswidrig zu qualifizieren ist)

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