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VwGH 18. 3. 2004, 2002/05/1010 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2005/1329ZfV 2005, 789 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 5 Abs 2 Tir VeranstaltungsG (Verlässlichkeit; zu verneinen bei Vorliegen einer, hier in derselben Betriebsanlage begangenen, verwaltungsstrafrechtlicher Verurteilung wegen Betrieb eines Bordells; Schluss auf grundsätzlich negative Einstellung gegenüber Verwaltungsvorschriften)

VwGH 18.03.2004, 2002/05/1010

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