§ 15 Abs 3 Wr VeranstaltungsG (Münzgewinnspielautomaten, außerhalb Volksbelustigungsorten, Konzession; Entfernung mehr als 150 m von öffentlichen und privaten Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen; Berechnung auch unter Einbeziehung der ein Gebäude umgebenden Flächen; Berechnung ab dem Eingang zum Schulareal)
VwGH 27.04.2004, 2001/05/0635