§ 47 Abs 4 OÖ PflichtschulorganisationsG 1992 (sprengelfremder Schulbesuch; zwingende Versagungsgründe)
§ 47 Abs 5 Z 2 OÖ PflichtschulorganisationsG 1992 (ebenso; im Ermessen liegende Versagungsgründe; Bewilligung kann versagt werden, wenn die Vorteile für den Schulpflichtigen die bei der Schulsprengelfestsetzung zu berücksichtigenden Interessen nicht überwiegen)