§ 9 Abs 3 GütbefG 1995 idF BGBl I 2001/32 (Jeder Unternehmer, der veranlasst, dass eine Fahrt durch Österreich durchgeführt wird, für die Ökopunkte zu entrichten sind, hat dem Fahrer vor Fahrtantritt die entsprechende Anzahl von Ökopunkten zu übergeben; kein Verlassen auf Verständigungen des Bundesamtes für Güterverkehr)
VwGH 20.07.2004, 2004/03/0072-0075