Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (Maßnahmenbeschwerde; Aufnahme einer Glaubensgemeinschaft in eine Informationsbroschüre ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
VwGH 06.07.2004, 2003/11/0175
Mit dem angef B hat die bel Beh über eine auf Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG iVm § 67a Abs 1 Z 2 AVG gestützte Beschwerde entschieden. Sie hat dieser Maßnahmenbeschwerde keine Folge gegeben, weil in der Aufnahme der genannten Glaubensgemeinschaft in die Informationsbroschüre der Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie „Sekten Wissen schützt!“ keine Maßnahme unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu erblicken ist.