§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft; Straferkenntnis, Tatortes, Anführung der anfragenden Behörde; Tatzeit, Anführung des Anfragedatums; Frage nach Zeitraum unzulässig; hier: Frage nach Abstellung eines Fahrzeuges; Beginn der Abstelldauer maßgeblich)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat)