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VwGH 11. 12. 2002, 96/12/0032 (HOCHSCHULWESEN)

JudikaturHOCHSCHULWESENZfV 2005/1259ZfV 2005, 756 Heft 5 v. 2.11.2005

§ 39 Abs 2 StudFG (Anträge, Vorlagefrist)

§ 51 Abs 1 Z 5 StudFG (Studienbeihilfe, Rückzahlung)

§ 51 Abs 3 Z 1 StudFG (ebenso, Verringerung der Rückforderung; Abstellen auf Nachweis des Studienerfolges, Beweislast, keine verfassungsrechtlichen Bedenken)

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