§ 1 Stmk GVG (Gesetzesziele; Erhaltung von Grundlagen für einen leistungsfähigen Bauernstand oder für leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Betriebe; Allgemeininteresse, Rechtfertigung einer Beschränkung des freien Kapitalverkehrs)
§ 10 Z 1 Stmk GVG (Genehmigung, Versagung; Erwerb zu Veräußerungszwecken; Verletzung der in § 1 genannten Ziele)