§ 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, Eignung der Gefährdung sonstiger dinglicher Rechte der Nachbarn; Geh- und Fahrrecht zu Garagen; Errichtung eines Radweges als Teil der Betriebsanlage; Unbenützbarkeit der Dienstbarkeit nur während Bauphase; wesentliche Beeinträchtigung der sinnvollen Nutzung der Dienstbarkeit, keine)
VwGH 30.06.2004, 2002/04/0019