§ 57 Abs 2 RAO (unbefugte, gewerbsmäßige Anbietung oder Ausübung einer den Rechtsanwälten vorbehaltenen Tätigkeit; Verwaltungsübertretung)
§ 58 RAO (Verwaltungsstrafverfahren nach § 57 ; Parteistellung der Rechtsanwaltskammer, in deren Sprengel die zuständige Behörde ihren Sitz hat)