§ 27 Abs 1 Vlbg BauG (Bewilligung von Vorarbeiten)
§ 28 Abs 7 Vlbg BauG (Baubewilligung, übergangene Partei; ein Jahr seit Beginn der Bauarbeiten, die über Vorarbeiten im Sinne des § 27 hinausgehen, Verlust der Parteistellung, sofern nicht davor Antrag auf Bescheidzustellung)