§ 25 Abs 3 Vlbg BauG 1972 (Bauantrag, Beilagen; Zustimmungserklärung des Eigentümers, wenn Antragsteller nicht Eigentümer; Abstellen auf das bürgerliche Recht)
§ 24 Abs 3 Vlbg BauG 2001 (ebenso; keine Prüfung, ob der Miteigentümer durch die Bauführung tatsächlich beeinträchtigt)