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VwGH 30. 3. 2005, 2003/06/0084 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/869ZfV 2005, 530 Heft 4 v. 5.9.2005

§ 45 Abs 1 Tir BauO (Werbeeinrichtungen, Anzeigeverfahren)

§ 45 Abs 3 Tir BauO (ebenso, Unzulässigkeit; wenn durch die Materialbeschaffenheit, Größe, Form, Farbe oder Lichtwirkung der Werbeeinrichtung das Orts- oder Straßenbild erheblich beeinträchtigt würde)

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