§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Antrages, über den der beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid abspricht; kein Entzug der Rechtgrundlage für den bereits rechtskräftigen Bescheid)
VwGH 01.04.2004, 2001/20/0528
§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Zurückziehung des Antrages, über den der beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid abspricht; kein Entzug der Rechtgrundlage für den bereits rechtskräftigen Bescheid)
VwGH 01.04.2004, 2001/20/0528