§ 37 Abs 1 Sbg LdStrG (Interessentenstraßen; Verkehr von Siedlungen mit den öffentlichen Straßen; Erklärung durch Verordnung der Landesregierung)
§ 37 Abs 2 Sbg LdStrG (ebenso; Bau und Erhaltung; Genossenschaft derjenigen, in deren Interesse die Straße errichtet oder besteht; neue oder zusätzliche Erschließung der einbezogenen Grundstücke nicht erforderlich)