§ 13 Vlbg StrG (Genossenschaftsstraßen, Begriff; die von einer Straßengenossenschaft als solche erklärten Straßen; auch Teilstücke von Straßen können zu Genossenschaftsstraße erklärt werden)
§ 13 Abs 2 Vlbg StrG (erforderliche Mehrheit für den Beschluss)