Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, unter anderem aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen; aktuelle Betroffenheit, bereits Außer-Kraft-Getretene Norm, Zumutbarkeit der Beschreitung eines anderen Rechtsweges)
§ 1 Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Ausübung des Berufes nach Maßgabe des Bundesgesetzes)