Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, unter anderem aktuelle Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen; aktuelle Betroffenheit, kein zumutbarer anderer Rechtsweg; kein Eingriff in die Rechtssphäre einer Ärztin für physikalische Medizin durch Berechtigung der Berufsausübung für Masseure und Heilmasseure, bloß wirtschaftliche Reflexwirkungen der angefochtenen Normen)