Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung; Beurteilung des Anlassfalles anhand der bereinigten Rechtslage; Beschwerden von Organparteien, Aufhebung der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde, keine sonstige Grundlage für Beschwerde einer Organpartei)