Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Bekämpfung eines Bebauungsplanes, soweit damit Baugrenzlinien festgelegt; anderer zumutbarer Weg; Bekämpfung der Versagung der Baubewilligung wegen Widerspruchs zu den festgelegten Baugrenzlinien)
§ 31 Abs 3 Sbg ROG (Baugrenzlinien, Begriff; Verbot der Überschreitung durch oberirdische Bauten)