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VfGH 2. 11. 2004, V 21/04 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2005/801ZfV 2005, 470 Heft 3 v. 5.7.2005

§ 94 f Abs 1 lit a Z 3 und lit b Z 2 StVO (Verordnungserlassung, Mitwirkung; Interessensvertretungen; Anhörungspflicht nur bei Umständen die Interessen der Mitglieder bestimmter Berufungsgruppen in spezifischer Weise berühren; keine; Landstraße; Sperre zu bestimmten Zeiten für Bauarbeiten; Beeinträchtigung wie alle anderen Verkehrsteilnehmer)

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