§ 25 Abs 1 ElWOG (Bestimmung der Systemnutzungstarife; Arten der für die Netznutzung zu entrichtenden Entgelte; Bestimmung der Tarife durch Energie-Control Kommission mit Verordnung oder Bescheid; Kriterien für Verordnung; für Messleistungen Höchstpreise möglich)