§ 5 Abs 4 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomatuntersuchung; Verbringung zur nächsten Dienststelle; Verweigerung; Verdacht des Lenkens ausreichend; hinreichende Verdachtsmomente; zugestandene Alkoholisierung; Messung des Atemluftalkoholgehaltes keine schikanöse Vorgangsweise)
VwGH 27.02.2004, 2004/02/0066