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VfGH 23. 1. 2004, G 359/02 (VERFASSUNGSRECHT)

JudikaturVERFASSUNGSRECHTZfV 2005/495ZfV 2005, 297 Heft 2 v. 4.5.2005

Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip; abweichende Regelung in Verfassungsbestimmung des § 2 Abs 2 UOG 1993 ; weiterer Spielraum der Universitäten; öff-rechtlicher Vertrag; unzulässig, soferne Abgrenzung zwischen hoheitlich zu entscheidenden Fragen und im Vertrag zu vereinbarenden Fragen nicht eindeutig)

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