Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation keine; Entwidmung eines Teils einer Straße; keine besonderen Umstände, die zu rechtlicher Betroffenheit führen)
§ 6 Nö StrG 1999 (Entwidmung einer Teilfläche einer Sackgasse, Reduktion der Breite einer Zufahrt auf 3,84 m)