§ 13 AVG (gesetzwidrige Inanspruchnahme einer Zuständigkeit; Gesamtinhalt der Eingabe; offenkundig unrichtig herangezogene Rechtsvorschriften; Geltendmachung der Verletzung des Objektivitätsgebotes des ORF)
VfGH 05.12.2003, B 501/03
Nach Auffassung des bf ORF habe der Bundeskommunikationssenat (BKS) eine ihm gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch genommen und damit das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verf vor dem gesetzlichen Richter verletzt, weil die bel Beh eine Verletzung des Objektivitätsgebotes nach § 4 Abs 5 ORF-G festgestellt hat, obwohl der Bf der Administrativbeschwerde nach § 36 Abs 1 Z 1 lit b ORF-G seinen Antrag auf § 10 Abs 4 ORF-G und § 10 Abs 10 ORF-G gestützt habe.