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VwGH 16. 10. 2003, 2003/07/0088 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/192ZfV 2005, 118 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 58 Abs 1 AVG (Inhalt und Form der Bescheide; Identität des Bescheidadressaten muss zweifelsfrei feststehen; es reicht für die Gültigkeit eines Bescheides, dass der Adressat der Erledigung insgesamt eindeutig entnommen werden kann)

VwGH 16.10.2003, 2003/07/0088

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